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Lexikon der Finanz- und Börsenbegriffe

Nachfolgend finden Sie ein Finanzlexikon und ein Börsenlexikon mit Erklärungen der wichtigsten Finanz- und Börsenbegriffe.

A

  • Ad-hoc: Kursbeeinflussende Unternehmensmeldungen müssen von Aktiengesellschaften, deren Papiere in stärker regulierten Börsensegmenten gehandelt werden im Rahmen von Ad-hoc-Meldungen gemäß § 15 des Wertpapierhandels-Gesetzes (WphG) veröffentlicht werden.  Lt. § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) müssen Emittenten von Finanzinstrumenten, die zum Handel im Amtlichen oder im Geregelten Markt (nicht jedoch im Freiverkehr) zugelassen sind, die sie unmittelbar betreffenden kursrelevanten Informationen unverzüglich veröffentlichen. Die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität soll dem Missbrauch von Insider-Kenntnissen entgegenwirken und die Markttransparenz erhöhen. Die Veröffentlichung hat über ein weit verbreitetes elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem sowie unter der Internetadresse des Emittenten zu erfolgen. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Veröffentlichung ist grundsätzlich in deutscher Sprache vorzunehmen. Unternehmen, die im Prime Standard Segment der Deutschen Börse gelistet sind, verpflichten sich, Ad-hoc-Mitteilungen zusätzlich in englischer Sprache zu veröffentlichen. Vor der Veröffentlichung muss der Emittent die zu veröffentlichende Information den Geschäftsführungen der organisierten Märkte, an denen die Finanzinstrumente oder deren Derivate zugelassen sind, sowie der BaFin mitteilen. Emittenten können sich unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend von der Ad-hoc-Publizität durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) befreien lassen.
  • Agio: Auch als Aufgeld bezeichnet. Unter einem Agio versteht man den Betrag, um den der Ausgabepreis bei der Neuausgabe von Wertpapieren deren Nennbetrag überschreitet. Um zum Beispiel ein Wertpapier mit einem Nennwert von 1.000 Euro und einem Agio von 3% kaufen zu können, müssen 1.030 Euro, also 103% des Nennwertes bezahlt werden. Auch das Aufgeld (der Ausgabeaufschlag), das beim Kauf vieler Investmentfonds vom Anleger zu zahlen ist, wird als Agio bezeichnet. Bei Optionen und Optionsscheinen versteht man unter Agio den Prozentsatz, zu dem der Kauf bzw. Verkauf des Basiswerts durch Kauf der Option oder des Optionsscheins und sofortiger Ausübung des Optionsrechts teurer ist als der direkte Kauf bzw. Verkauf des Basiswerts an der Börse. Aktien dürfen nicht zu einem Preis unter ihrem Nennwert bzw. unter den auf die einzelne Stückaktie entfallenden Anteil am Grundkapital ausgegeben werden, vielmehr ist ein Aufgeld üblich. Das bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erzielte Agio ist in die Kapitalrücklage einzustellen und ist Bestandteil des bilanziellen Eigenkapitals. Gegenteil: Disagio.
  • Abzinsungspapier: Wertpapier, dessen Erwerbspreis sich durch Abzinsung des später zurück zu zahlenden Nominalbetrags auf den Kaufzeitpunkt ergibt. Erst am Ende der Laufzeit werden die Zinsen (und Zinseszinsen) zusammen mit der Tilgung ausgezahlt. Typische Abzinsungspapiere sind Zerobonds, Finanzierungsschätze und unverzinsliche Schatzanweisungen. Gegenteil: Aufzinsungspapier.
  • Act./360: Zinsberechnungsmethode, bei der die Zinsen taggenau berechnet werden, wobei ein Jahr mit 360 Tagen berücksichtigt wird. Diese Methode wird in der Regel im Geldmarkt und bei den Geldmarktoperationen des ESZB berücksichtigt.
  • Act./Act.: Zinsberechnungsmethode, bei der die Zinsen taggenau berechnet werden. Dabei wird die tatsächliche Anzahl von Tagen eines Jahres berücksichtigt. Dieses Verfahren wird üblicherweise im Rentenmarkt in der Euro-Zone und den USA verwendet.
  • Akkreditiv: Auch Dokumentenakkreditiv genannt. Vertragliche Verpflichtung eines Kreditinstitutes, im Auftrag, für Rechnung und nach Weisungen eines Kunden gegen Übergabe bestimmter Dokumente und bei Erfüllung bestimmter Bedingungen eine bestimmte Geldzahlung oder eine andere finanzielle Leistung zu erbringen. Rechtliche Grundlage für das Akkreditiv sind die “Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive”. Das Akkreditiv wird vor allem im internationalen Kreditgeschäft bzw. Warenverkehr eingesetzt. Der Käufer erhält durch diese Form der Abwicklung die Gewissheit, dass er nur zahlen muss, wenn der Verkäufer geliefert und dies durch die Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente nachgewiesen hat. Der Verkäufer hat die Gewissheit, dass er nach Lieferung und der Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente seinen Erlös erhält.
  • Aktie: Die Aktie ist ein Wertpapier, das ein Anteilsrecht an einem Unternehmen verbrieft. Aktien werden von Aktiengesellschaften (AGs) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaAs) begeben (emittiert). Der äußeren Form nach besteht eine Aktie aus einem Mantel und einem Dividendenscheinbogen mit Erneuerungsschein. Der Inhaber bzw. Eigentümer einer Aktie, der so genannte Aktionär, ist am Grundkapital des Unternehmens beteiligt – prozentual oder in Höhe des auf der Aktie ausgewiesenen Nennwertes. Die mit einer Aktie verbrieften Rechte sind im Aktiengesetz und in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Zu den Grundrechten gehören das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung, das Stimmrecht in der Hauptversammlung, das Recht auf Anteil am Unternehmensgewinn, das Recht auf den Bezug junger Aktien, das Auskunftsrecht und das Recht auf Anteil am Liquidationserlös.
  • Aktienanleihe: Anleihe, deren Rückzahlung an die Kursentwicklung einer Aktie gekoppelt ist. Entweder wird die Anleihe am Ende der Laufzeit zu 100% zurückgezahlt oder der Anleger erhält die im Verkaufsprospekt genannten Aktien. Als “Prämie” für das Risiko der Aktienlieferung erhält der Anleger eine im Vergleich zu einer normalen Anleihe attraktive Verzinsung.
  • Aktienindize: Ein Aktienindize ist eine Kennzahl für die Entwicklung der Aktienkurse in einem bestimmten Marktsegment des Aktienmarkts. Er soll die Entwicklung auf diesem Teilmarkt des weltweiten Finanzgeschehens repräsentativ dokumentieren. Diesbezüglich lassen sich Aktienindizes nach All-Share-Indizes, Auswahlindizes oder Branchenindizes unterteilen. Zu den bekanntesten Indizes gehören der DAX®, der Dow Jones Industrial Average Index und der Standard & Poor’s 500 Index in den USA, der Financial Times Index in Großbritannien und der Nikkei Index in Japan. Aktienindizes eignen sich im Allgemeinen als ein einfaches, aber dennoch nützliches Stimmungsbarometer (“Börsenbarometer”) für die Konjunktur einzelner Volkswirtschaften bzw. für die Entwicklung bestimmter Branchen oder Wirtschaftsbereiche.
  • Aktiensplit: Teilung einer Aktie. Bei einem Aktiensplit von beispielsweise 1:5 erhält ein Aktionär für eine Aktie fünf neue Aktien ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Der Anteil einer Aktie am Grundkapital vermindert sich allerdings entsprechend dem Split-Verhältnis. Bei Nennwertaktien wird der Nennwert je Aktie entsprechend vermindert. Ein Aktiensplit wird oftmals durchgeführt, um eine Aktie “billiger” erscheinen zu lassen und damit Investoren zum Kauf anzuregen. Der Anteil, den der einzelne Aktionär an dem Unternehmen hält, ist vor und nach dem Aktiensplit unverändert. Das Vermögen der Gesellschaft verteilt sich einfach nur auf mehr Aktien als vorher.
  • Am Geld: Der Ausübungspreis einer Option oder eines Optionsscheins liegt nahe dem aktuellen Kassapreis des Basiswerts. Der innere Wert dieser Option oder dieses Optionsscheins ist also nahe Null.
  • Amtlicher Markt: Der Amtliche Markt ist das umsatzstärkste Wertpapierhandelssegment an deutschen Kassabörsen und ist im Vergleich zu dem Geregelten Markt oder dem Freiverkehr ein Marktsegment für Wertpapiere mit besonders strengen Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten. An der Frankfurter Wertpapierbörse ist der Amtliche Markt unterteilt in einen General Standard mit den gesetzlichen Anforderungen und in einen Prime Standard mit weiteren Zulassungsfolgepflichten.
  • Anleihe: Synonym für Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Obligationen, Renten, Bonds. Anleihen verbriefen das Recht auf Rückzahlung des Nennwerts zuzüglich einer Verzinsung. Den Ausstellern (Emittenten) dienen Anleihen der Kreditaufnahme am Kapitalmarkt. Die durch eine Anleihe verbrieften Rechte sind gesetzlich festgeschrieben, werden jedoch in der Regel durch zusätzliche Anleihekonditionen ergänzt. Nach der Art ihrer Verzinsung unterscheidet man: Anleihen mit konstanter Verzinsung über die gesamte Laufzeit, Anleihen mit variabler Verzinsung während der Laufzeit und Anleihen ohne Nominalverzinsung (Nullkupon-Anleihe). Je nach Emittent unterscheidet man Anleihen der Öffentlichen Hand (z.B. Bund, Länder, Städte), Industrieanleihen (auch Industrieobligationen genannt) und Anleihen von Banken, Hypothekenbanken oder öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten (z.B. Pfandbriefe und Kommunalobligationen).
  • Annuität: Summe der jährlich auf ein Darlehen zu zahlenden Zins- und Tilgungsraten. Bei der Annuitätentilgung ist dieser Betrag über die gesamte Laufzeit des Darlehens konstant, wobei der Tilgungsanteil jährlich um die ersparten Zinsen wächst.
  • Asset Backed Securities (ABS): Forderungsbesichertes Wertpapier. Kurzbezeichnung: ABS. Jede Transaktion forderungsbesicherter Wertpapiere beruht grundsätzlich auf einer Dreiecksbeziehung zwischen einem Forderungsverkäufer (Originator), einer Zweckgesellschaft (special purpose vehicle, SPV) und dem Investor. Tritt eine Bank als Verkäufer ihrer eigenen Kreditforderungen (z.B. Forderungen aus Hypotheken, Konsumentenkrediten) auf, bündelt sie zunächst geeignete Kredite in einem Forderungspool und verkauft sie an das SPV. Erfolgt dieser Verkauf bilanzwirksam, spricht man von einem “true sale”. Im Gegenzug erhält der Originator den Wert der Forderungen als flüssige Mittel. Die Zweckgesellschaft refinanziert sich selbst wiederum über die (öffentliche oder private) Platzierung von Wertpapieren am Kapitalmarkt. Die Kupon- und Rückzahlungen an die Investoren werden aus den umstrukturierten Zins- und Tilgungszahlungen der Kreditnehmer geleistet. Das SPV ist ausschließlich für die Verbriefung dieser Forderungen gegründet und hält als einziges Aktivum das Risiko aus diesem diversifizierten Forderungspool. Der Vorteil für den Originator liegt vor allem darin, dass er liquide Mittel erhält und diese nun gewinnbringend einsetzen, z.B. in ertragreichere Produkte reinvestieren kann. Zudem kann er Verbindlichkeiten abbauen. Damit verkürzt sich seine Bilanz und die Eigenkapitalquote erhöht sich. Durch den bilanzwirksamen Verkauf verbessert der Originator zudem sein Rating und erreicht so sinkende Refinanzierungskosten. Die Kapitalkosten einer über ABS finanzierten Investition sind niedriger im Vergleich zur traditionellen Fremdfinanzierung, da mit dem Verkauf der Forderungen das Ausfallrisiko auf das SPV übertragen wird. Mit diesem Risikotransfer geht somit eine regulatorische Eigenkapitalentlastung einher. Für die verkauften Kredite muss die Bank in Abhängigkeit vom Sicherungsgeber weniger bzw. kein haftendes Eigenkapital mehr vorhalten.
  • Aufzinsungspapier: Wertpapier, das zum Nennwert emittiert wird, das aber nicht laufend verzinst wird, sondern dessen Rückzahlungsbetrag neben dem Kapitalbetrag auch Zinsen und Zinseszinsen enthält. Die Rückzahlung erfolgt meist nach einer fest vereinbarten Laufzeit. Die Höhe des Zinssatzes wird zum Emissionszeitpunkt festgelegt. Der Bundesschatzbrief Typ B ist zum Beispiel ein Aufzinsungspapier. Gegenteil: Abzinsungspapier.
  • Ausgabeaufschlag: Beim Kauf von Investmentanteilen wird i.d.R. ein Ausgabeaufschlag zur Deckung der Vertriebskosten erhoben. Dieser Ausgabeaufschlag wird in Prozent des Rücknahmepreises ausgedrückt. Der Rücknahmepreis erhöht um den Ausgabeaufschlag ergibt den Ausgabepreis.
  • Auslandsanleihe: Werden am Kapitalmarkt eines bestimmten Emissionslandes von einem dort nicht ansässigen Unternehmen emittiert. Auslandsanleihen lauten auf die Währung dieses Landes und werden im Wesentlichen dort platziert, gehandelt und börsennotiert.
  • Ausschüttung: Sammelbezeichnung für Zahlungen wie Dividende, Bonus, Berichtigungsaktien, Gratisaktien u.ä., die an die Anteilseigner einer Unternehmung ausgeschüttet werden. I.w.S. können auch Zinsen zu den Ausschüttungen gezählt werden.
  • Außerbörslicher Wertpapierhandel: Direkter Abschluss eines Wertpapiergeschäfts zwischen zwei Parteien ohne Einschaltung einer Börse. Siehe: Over the Counter (OTC). Gründe dafür können die Geschäftszeiten der Börse sein (vor- bzw. nachbörslicher Handel) oder die fehlende Zulassung oder Einbeziehung der Wertpapiere zum Handel in einem amtlichen oder geregelten Markt bzw. dem Freiverkehr.
  • Aval: Kredit, den ein Kreditinstitut durch Übernahme einer Bürgschaft, die sich auf die §§ 765ff. BGB stützt, oder durch Stellung einer Garantie gewährt. Das bedeutet, dass das Kreditinstitut keine liquiden Mittel, sondern die eigene Kreditwürdigkeit, sozusagen den guten Namen, zur Verfügung stellt. Bei Übernahme einer Bürgschaft verpflichtet sich die Bank, für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einem Dritten gegenüber einzustehen. Sie ist akzessorisch und damit streng an die zugrunde liegende Forderung gebunden. Bei einer Garantie verpflichtet sich die Bank einem Dritten gegenüber, für einen bestimmten künftigen Erfolg einzustehen. Sie ist abstrakt und daher nicht an die zugrunde liegende Forderung gebunden. Bei beiden Formen handelt es sich um Eventualverbindlichkeiten, die außerhalb der Bilanz ausgewiesen werden.

E

  • Eurex: Abkürzung für European Exchange. Die Eurex ist eine der weltweit größten Terminbörsen für Futures und Optionen. Sie ging aus dem Zusammenschluss der DTB (Deutsche Terminbörse) und der zur SWX Swiss Exchange gehörenden SOFFEX (Swiss Options and Financial Futures Exchange) hervor. Neben der Terminbörse betreibt die Eurex mit Eurex Bonds eine Over-the-Counter Handelsplattform für festverzinsliche Wertpapiere, mit Eurex Repo eine elektronische Abwicklungslösung für Repo-Geschäfte sowie mit der Eurex Clearing AG eine zentrale Gegenpartei.
  • ETF: Abkürzung für Exchange Traded Funds. Dabei handelt es sich im enegern Sinne um Fonds, deren Vermögensstruktur an die Zusammensetzung und interne Gewichtung eines Index’ gebunden ist und die jederzeit ohne Ausgabeaufschlag gehandelt werden können. Beim An- und Verkauf wird lediglich ein vergleichsweise deutlich geringere Differenz (Spread) berechnet. Inzwischen werden auch einige aktive gemanagte Fonds, die über die Börsehandelbar sind, als ETFs bezeichnet. Im Zuge des verstärkten Börsenhandels klassischer Investmentfonds hat sich damit die Trennung zwischen den beiden Investmentkategorien mittlerweile vermischt. Im Januar 2007 waren rund 215 ETFs in Deutschland zum Handel zugelassen, davon waren 188 Indexfonds, also ETFs im engeren Sinne.

S

  • Sondervermögen: Das bei der Investmentgesellschaft gegen Ausgabe von Anteilscheinen eingelegte Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden ein Sondervermögen. Das Sondervermögen muß von dem eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt gehalten werden. Investmentgesellschaften dürfen mehrere Sondervermögen bilden, die sich durch ihre Namen unterscheiden und getrennt gehalten werden müssen. Das Sondervermögen haftet nicht für Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft